Wichtige Termine
Montag, 14.01.2019
14:05 Uhr
Mentorengespräche
DI 15.01. - FR 18.01.
Durchführungsphase Realschulabschlussprüfungen
DI 15.01. - MI 16.01.
Saalburgfahrt Jg. 7
MO 21.01. - MI 23.01.
Realschulabschlussprüfungen
Dienstag, 22.01.
14 Uhr
Zeugniskonferenzen
Donnerstag, 24.01.
14 Uhr
Zeugniskonferenzen
Wissenswertes
Neue Formulare für das Betriebspraktikum 2019 und das Sozialprojekt 2018/19.
Handreichungen zum
Umgang mit Sozialen Netzwerken
und zum
Jugendmedienschutz.
Förderschule | BF-Zentrum | Förderstufe | Hauptschule | Realschule | Gymnasium |
Gemeinsame Basis für unsere Schüler
Unsere Schüler besuchen zunächst 2 Jahre lang die Förderstufe.
Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 weist folgende
Besonderheiten auf:
Die Schülerinnen und Schüler aus den einzelnen Grundschulen
fassen wir zu pädagogisch sinnvollen Lerngruppen zusammen, wobei
wir Empfehlungen der Grundschule berücksichtigen.
Bei unserer Arbeit orientieren wir uns an den
Unterrichtsmethoden und Arbeitsformen, die den Schülern vertraut
sind. Diese erweitern und ergänzen wir, um auf die Anforderungen
in der Mittelstufe vorzubereiten. Der Klassenlehrer bleibt in
der Förderstufe die feste Bezugsperson für seine Schüler. In
seiner Hand liegen 8 bis 12 Wochenstunden. Er unterrichtet in
der Regel Deutsch und Gesellschaftslehre, meist auch noch andere
Fächer.
Die Fächer Deutsch, Gesellschaftslehre, Biologie, Musik, Kunst
und Sport werden im Klassenverband erteilt. In den Fächern
Mathematik und Englisch unterrichten wir die Schüler zunächst im
Klassenverband. Danach beraten wir die Eltern hinsichtlich der
Einstufung in die Kurse A, B oder C. Ausschlaggebend für diese
Ersteinstufung ist der Elternwunsch.
Am Ende der Förderstufe steht die Entscheidung über den weiteren
Bildungsweg der Schüler. Dabei werden die Leistungs- und
Lernentwicklung sowie die Arbeitshaltung während beider
Förderstufenjahre zugrunde gelegt. Es erfolgt eine umfassende
Information und Beratung von Eltern und Schülern mit dem Ziel,
den Übergang von 6 nach 7 möglichst in Übereinstimmung zwischen
Schule und Elternhaus vorzunehmen.
Die Entscheidung darüber, welchen Schulzweig ein Kind ab der
Klasse 7 besuchen kann, trifft die Klassenkonferenz.
Stand: Oktober 2011